Hospitationen "Hands off"
für Ärztinnen und Ärzte aus Nicht-EU-Ländern
Ärztinnen/Ärzte aus aller Welt haben die Möglichkeit, am UKE zu hospitieren (Hands off Training). Durch die enge Zusammenarbeit mit internationalen Kliniken und Universitäten profitieren sowohl das UKE als auch die Internationalen Gastbeschäftigten nachhaltig vom Austausch von Kultur- und Fachwissen.
Bewerbung
Bewerbungen werden das ganze Jahr über angenommen. Es gibt keine Bewerbungsfrist.
Es werden nur Bewerbungen in Englischer oder Deutscher Sprache per E-Mail in PDF angenommen.
Kontakt:
International.guest@uke.de
Auf Anfrage werden die aktuell erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Folgende Unterlagen sollten vorab vorbereitet sein:
- Lebenslauf
- Pass
- Visum, Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (nur sofern bereits vorhanden)
- Nachweise über deutsche Sprachkurse (nur sofern bereits Deutsch-Kenntnisse vorhanden sind)
- Bewerbungsanschreiben inkl. Motivation,
- Angabe des gewünschten Zeitraumes/Dauer
- Nennung des exakten Bereiches finden Sie hier
- Diplom (Approbation / Berufserlaubnis)
- Sonstige Unterlagen, die für den Bereich von Interesse sein könnten.
Nach Erhalt der Bewerbungs-Unterlagen, wird die gesamte Bewerbung an den gewünschten Bereich gesendet. Sobald der Bereich eine Rückmeldung gibt, wird der/die Bewerber*in über die Zusage bzw. dem Bewerbungsstand von GB P informiert.
Verwaltungspauschale
Das UKE erhebt bei der Bearbeitung von internationalen Bewerbungen eine Verwaltungspauschale, sobald der Bereich der Bewerbung zustimmt. Sämtliche Bewerbungsvorgänge sind bis auf die einmalige Verwaltungspauschale kostenlos. Die Hilfe eines Schreibbüros oder eines Vermittlers ist nicht erforderlich.
Die Verwaltungspauschale:
- wird fällig bei Zusage
- wird einmalig erhoben, unabhängig von der Dauer der Hospitation
- ist nicht erstattungsfähig. Bei Absage durch den/den Hospitanten*in nach Zusage wird die Gebühr nicht zurück erstattet
- beträgt für Nicht-EU-Hospitanten*in 476 EUR inkl. 19% Steuern.
Das Einladungsschreiben (Invitation Letter) wird erst nach Begleichung der Rechnung der Verwaltungspauschale versendet.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Einladung und die damit verbundenen Tätigkeiten kein Arbeitsverhältnis mit dem UKE begründen. Die Hospitanten erhalten vom UKE keine finanzielle Unterstützung und müssen sich den Aufenthalt der Hospitation selbst finanzieren. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Kosten für Unterkunft (Miete), Verpflegung (Essen und Trinken) und Fahrkarten (Öffentlicher Personennahverkehr) in Hamburg sehr hoch sein können.