Häufige Fragen FAQ
FAQ Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit
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Was sollte ich tun, sobald ich weiß, dass ich schwanger bin?
Eine Schwangerschaft sollte der vPE sowie den beiden Hochschulen (Studiengangskoordination) möglichst frühzeitig gemeldet werden, damit entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können und Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Anspruch nehmen können.
An der Hochschule ist die Schwangerschaft durch eine Bescheinigung (ärztlich oder von einer Hebamme), aus der der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht, nachzuweisen. Sofern die Bescheinigung mit Kosten verbunden ist, werden Ihnen diese gegen Vorlage eines Beleges von Ihrer Fakultät erstattet.
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Erhalte ich im Fall einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot?
Im Fall einer Schwangerschaft gilt kein generelles Beschäftigungsverbot. Für den berufspraktischen Teil wird zunächst durch die vPE eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und anschließend im Einzelfall gemeinsam mit der Studierenden entschieden. Unterschiedliche Gründe begünstigen allerdings das Aussprechen eines Beschäftigungsverbotes, zum Beispiel, dass das Einhalten der Vorgaben aus der Gefährdungsbeurteilung bei den kooperierenden Praxisstätten nicht gewährleistet werden kann oder, dass durch die Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung das Sammeln der Fallzahlen stark eingeschränkt ist.
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Erhalte ich im Beschäftigungsverbot weiterhin eine Ausbildungsvergütung?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung bleibt im Beschäftigungsverbot unverändert.
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Gilt das Beschäftigungsverbot auch für den theoretischen Teil des Studiums?
Prinzipiell dürfen Studierende im Beschäftigungsverbot an der Theorie teilnehmen und Prüfungsleistungen erbringen (vorausgesetzt, es liegt keine Beurlaubung vor). Nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung der beiden Hochschulen (je nach Modul) wird eine Entscheidung bzgl. eventueller Einschränkungen getroffen.
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Welche Mutterschutzregelungen gelten für Studierende?
Die gesetzlichen Mutterschutzfristen laut Mutterschutzgesetz betragen 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Geburt eines behinderten Kindes 12 Wochen). In dieser Zeit sieht das Mutterschutzgesetz vor, dass Sie nicht an Prüfungen und Pflichtveranstaltungen teilnehmen. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt muss für den berufspraktischen Teil des Studiums eingehalten werden. An den Hochschulen haben Sie das Recht, auf beide Mutterschutzzeiträume zu verzichten, wenn Sie dieses ausdrücklich gegenüber der Hochschule erklären. Gleichzeitig haben Sie das Recht, Ihre Erklärung jederzeit zu widerrufen. Sofern Sie sich zu einer Prüfung anmelden, die in die Mutterschutzfrist fällt, gilt dies automatisch als schriftliche Erklärung.
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Wie lange kann ich maximal Elternzeit nehmen?
Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens nach Ablauf der Mutterschutzfrist. Achtung: Die Zulassungsvoraussetzungen für die staatlichen Prüfungen im 6. und 7. Fachsemester und für die Anmeldung zur Bachelorarbeit im 7. Fachsemester haben einenEinfluss auf die Dauer der Verlängerung des Studiums. Es empfiehlt sich, den Wiedereinstieg in das Studium jeweils 1, 2 oder 3 Jahre nach dem Zeitpunkt des Ausstiegs zu planen. Die Studierenden werden gebeten, für die Planung des individuellen Verlaufs frühzeitig auf die Studiengangskoordination zu zugehen
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Kann ich mich aufgrund von Schwangerschaft/Kindererziehung beurlauben lassen?
Wenn Sie in einem Semester mindestens die Hälfte der Lehrveranstaltungen nicht besuchen können und dafür besondere Gründe vorliegen, wie z.B. eine Schwangerschaft oder die Betreuung eigener Kinder, können Sie auf Antrag beurlaubt werden. Den Antrag können Sie in myHAW stellen und dort auch die erforderlichen Nachweise hochladen.
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Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für (werdende) studierende Eltern?
Die Familienbüros der HAW Hamburg und der Universität Hamburg bieten eine Reihe von familienfreundlichen Angeboten (z.B. Kinderbetreuung, Kindernotfallbetreuung etc.). Die Familienbüros halten hierzu ein umfangreiches Beratungsangebot vor. Außerdem stehen an beiden Standorten Ruhe- und Stillräume zur Verfügung.
Die Interessenvertretung studierender Eltern der HAW Hamburg (ISE) ist eine studentische Initiative, deren Ziel es ist, die Vereinbarkeit von Studium und familiärer Verantwortung zu fördern und die studierenden Eltern darin zu unterstützen, ihr Studium gesund und erfolgreich zu absolvieren.
Auch das Studierendenwerk bietet zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote.Das Studierendenwerk Hamburg betreibt verschiedene Kindertagesstätten. Auch an einigen Hamburger Krankenhäusern werden Kindertagesstätten betrieben, deren Betreuungszeiten an die wechselnden Arbeitszeiten der im Schichtdienst Beschäftigten angepasst sind.
Auf dem Campus Berliner Tor der HAW Hamburg befinden sich zwei Kindertagesstätten: CampusKinder und Die Stifte.Die HAW Hamburg bietet in Kooperation mit der pme Familienservice GmbH »CompanyKids HafenCity« eine Kinderbetreuung in Notsituationen, wenn die Regelbetreuung aufgrund unvorhergesehener Schließzeiten oder beruflicher Termine außerhalb der Betreuungszeiten entfällt.
Auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf befindet sich die Kita UKE. Die Öffnungszeiten berücksichtigen die speziellen Bedürfnisse der im medizinischen Schichtbetrieb arbeitenden Eltern.
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Ist nach der Geburt ein Teilzeitstudium möglich?
Der Studiengang ist (derzeit) ausschließlich als Vollzeitstudium konzipiert.
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Habe ich Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (für den hochschulischen Teil)? Wie beantrage ich ihn?
Nachteilsausgleiche für den hochschulischen Teil sind grundsätzlich als Schwangere/Mutter möglich und können sich u.a. aufgrund der in der Schwangerschaft durchgeführtenGefährdungsbeurteilung ergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, weitere Nachteilausgleiche in Anspruch zu nehmen (z.B. Zeitverlängerungen in Prüfungen wegen Inanspruchnahme von Stillpausen, zusätzliche Pausen, vorgezogene Prüfungen o.ä.). Studierende, bei denen ggf. Anpassungen im Prüfungsablauf erforderlich sind, werden gebeten vollständige Anträge auf nachteilsausgleichende Maßnahmen rechtzeitig zu Semesterbeginn einzureichen.
Zu späteren Zeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr für das Semester bzw. Studienjahr realisieren. Vorab besteht die Möglichkeit sich in der Studienberatung im Rahmen der Sprechstunden des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen. Das entsprechende Formular für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches ist hier zu finden.
FAQ Langzeit- / chronische Erkrankung
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An wen wende ich mich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht kontinuierlich amStudium teilnehmen kann?
Die jeweilige vPE muss über krankheitsbedingte Fehlzeiten informiert werden. EineKontaktaufnahme mit der Studiengangskoordination ist in dem Fall empfehlenswert.Gemeinsam mit der Studiengangskoordination kann ein Beratungstermin, zunächst mit denbeiden Hochschulen, anschließend, wenn erforderlich, mit der vPE, organisiert werden.
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Habe ich Anspruch auf einen Nachteilsausgleich? Wie beantrage ich ihn?
Beim Vorliegen einer längerfristigen Beeinträchtigung, die sich auf das Studium auswirkt, kannein Nachteilsausgleich beantragt werden.
Studierende, bei denen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ggf. Anpassungen imPrüfungsablauf erforderlich sind, werden gebeten vollständige Anträge aufnachteilsausgleichende Maßnahmen rechtzeitig zu Semesterbeginn einzureichen. Zu späterenZeitpunkten lassen sich Anpassungen ggf. nicht mehr für das Semester bzw. Studienjahrrealisieren. Vorab besteht die Möglichkeit sich in der Studienberatung im Rahmender Sprechstunden des Prodekanats für Lehre beraten zu lassen. Das entsprechende Formular für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches ist hier zu finden.
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Welche Unterstützungsangebote gibt es an den Hochschulen im Fall einer körperlichenBeeinträchtigung?
Auf Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können besondereHerausforderungen zukommen. An beiden Standorten gibt es für Studieninteressierte undStudierende Beratungsmöglichkeiten.
An der HAW Hamburg kann eine Beratung für Studierende und Studieninteressierte mitgesundheitlichen Beeinträchtigungen in der Zentralen Studienberatung (Katrin Schumann,Dipl.-Psychologin) in Anspruch genommen werden, z.B. Studienberatung, psychologischeBeratung und individuelle Begleitung während des Studiums. Zusätzlich ist Prof. Dr. Dieter Röh(Professor für Wissenschaft der Sozialen Arbeit) der Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und vertritt deren Interesseninnerhalb und außerhalb der Hochschule.
An der Medizinischen Fakultät der UHH am UKE ist Prof. Dr. Petra Schmage (stellvertretend PDDr. Sylvia von Mackensen) die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und/oderchronischen Erkrankungen. Zusätzlich bietet die Universität Hamburg Beratung und Informationen zum Thema beeinträchtigt studieren an.
Beim AStA bietet das teilautonome Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (RBCS) eine regelmäßige studentische Beratung für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten an und setzt sich dafür ein, ihre Studiensituation zu verbessern.
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Welche Unterstützungsangebote gibt es an den Hochschulen im Fall einer psychischen Erkrankung?
Auf Studierende mit einer psychischen Erkrankung können besondere Herausforderungen zukommen. Die Studiengangskoordinatorinnen beider Hochschulen stehen jederzeit als Ansprechpersonen bereit wie auch Lehrende Ihres Vertrauens. Grundsätzlich sind alle verschwiegen, können aber auf Wunsch vermitteln oder Sie an Beratungsstellen und Konfliktlotsen der jeweiligen Hochschule weiterleiten.Zusätzlich gibt es an beiden Standorten für Studieninteressierte und Studierende Beratungsmöglichkeiten. Angebote und Informationen beider Hochschulen sowie eine Beratung zur Inanspruchnahme spezifischer Leistungen und Ausgleichsregelungen erhalten Sie z.B. beim B eratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI des Studierendenwerks Hamburg .
Weitere Angebote an der HAW Hamburg
Für Studierende mit einer psychischen Erkrankung bietet die Website
“Studieren mit einer psychischen Erkrankung: (wie) geht das?” – ein Projekt der HAW Hamburg und der Hamburg Open Online University (HOOU)
- allgemeine Tipps vor und während des Studiums, zum Beispiel bei Prüfungen oder Beurlaubungen, führen Anlaufstellen inner- und außerhalb der Hochschule auf und lassen betroffene Studierende selber zu Wort kommen.
Weitere Angebote der Medizinischen Fakultät der UHH am UKE
Bei psychischen oder sozialen Problemen, Schwierigkeiten im Studium, Prüfungsangst oder ähnlichen Fällen bietet das Campus-Center eine zentrale Studienberatung sowie professionelle psychologische Hilfe an. Die Psychologische Beratung unterstützt Studierende im Rahmen von Einzel- oder Gruppengesprächen bei allen studienbezogenen Problemen, in schwierigen persönlichen Lebensphasen sowie bei akuten Belastungs- und Krisensituationen, die nicht aus eigener Kraft überwunden werden können. Die offene psychologische Sprechstunde findet jeden Montag zwischen 11 und 12 Uhr statt (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg, 3. Etage). Für gesonderte Einzelgespräche ist eine Anmeldung erforderlich.
Das Anmeldeformular sowie weitere ausführliche Informationen zu den Beratungsangeboten des Campus-Center finden Sie online.
Die Beratungsangebote umfassen unter anderem folgende Themen:
- Workshops und Coachingangebote
- Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende (HOPES)
- Studienzweifel
- Kontakt- und Beratungsstelle bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
- Studieren mit Beeinträchtigung
- Wiederkehrende Gruppenangebote für Studierende mit Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst, einem schlechten Zeitmanagement oder sonstigen Problemen
In akuten Krisensituationen finden Sie hier Hilfe:
- Studentische Telefonseelsorge der Evangelischen Studierendengemeinde Hamburg:
+49 40 411 70 411 (20:00-24:00 Uhr) - TelefonSeelsorge (Tag und Nacht): 0800 111 01 11 oder 0800 111 02 22
- Psychiatrische Ambulanzen der Kliniken, z.B. Psychiatrische Akutambulanz der Schön Klinik, Dehnhaide 120: Tel: 2092-1410, nachts: 2092-2911