Für Erfinder
Welches Erfindungs- und Markt-Potenzial steckt in Ihren Forschungsergebnissen?
Sie haben eine Erfindung gemacht, alleine oder mit anderen? Oder möchten frühzeitig abklären, welche patentrechtliche Lücke in Ihrem Forschungsfeld besteht, um Ihre Arbeiten gezielt in diese Richtung zu lenken?
Oder Sie planen ein Projekt, an dessen Ende eine Erfindung stehen könnte?
Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld einer Erfindung, indem wir klären, ob Ihre Ergebnisse schutzfähig sind oder in welche Richtung Ihre Forschungsarbeiten gehen können, um die patentrelevante Lücke zu treffen.
Begründen Ihre Forschungsergebnisse bereits jetzt eine Erfindung, melden Sie diese bitte auf jeden Fall zusätzlich in schriftlicher und unterzeichneter Form uns, respektive dem UKE als Ihrem Arbeitgeber. Dazu dient das Erfindungsmeldungsformular und auch der Leitfaden mit den rechtlichen Grundlagen und Hinweisen zu Kosten und Erlösen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, um den Prozess so schlank wie möglich zu halten.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den bestmöglichen Weg für die Verwertung entsprechend der
UKE-Patentstrategie
entwickeln.
Wichtig: Erst Patentschutz, dann Veröffentlichung
Damit eine Erfindung patentiert werden kann, muss diese neu und unveröffentlicht sein. Schädlich sind Vorträge, Vorlesungen, Veranstaltungen (auch am UKE), Poster, Internetdarstellungen – im Grunde jede Bekanntmachung, die nicht unter Geheimhaltung erfolgt. Muster und weitere Informationen dazu gibt es bei uns.
Kommen Sie rechtzeitig zu uns. Wir prüfen Ihre Daten rasch auf Patentrelevanz und legen Wert darauf, dass dadurch Ihre Publikation nicht verzögert wird. Damit beides gelingt: die Publikation und der Patentschutz.
Übrigens: Nach der Habilitationsrichtlinie der Universität Hamburg kann ein Patent wie eine Originalpublikation gewertet werden.