Wir eröffnen Möglichkeiten
Ausgründungen am UKE
Sie haben Forschungsergebnisse generiert und überlegen, diese in einer neu gegründeten Firma weiterzuentwickeln.
Das UKE ist Ausgründungen gegenüber aufgeschlossen und hat die MediGate mit der Betreuung von Gründungsvorhaben beauftragt.
Sobald Sie eine Idee zu einer Gründung haben, sprechen Sie uns bitte an und informieren Sie uns über Ihre Gründungsabsicht, bestenfalls vor der Konzeptionsphase. Wir besprechen und klären mit Ihnen den Umgang mit am UKE generierte Technologien, Forschungsergebnissen, Know-how, Rechten an geistigem Eigentum und Schutzrechten. Nur so können mögliche Interessenkonflikte zwischen Ihren Interessen und denen des UKE vermieden werden.
In der Regel bedarf es weiterer Forschung, um eine Technologie weiterzuentwickeln. Besonders für diese Projekte und ggf. Kooperationen sind wir Ihre Ansprechpartner. Häufig bedarf es der Einwerbung von Fördergelder. Dafür eignen sich Förderprogramme wie EXIST, GoBio, VDI+ und ähnliche. Die MediGate berät Sie zu diesen Programmen, unterstützt Sie bei der Erstellung der Förderanträge und koordiniert die Einreichung für das UKE.
Zudem sollten auch Aspekte wie die Aufnahme einer Nebentätigkeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE in einer Ausgründung oder auch die Verwendung des Namens, der Logos oder der geschützten Marken des UKEs mit bedacht werden.
Und noch ein letzter Hinweis: Zukünftige Geldgeber investieren dann in Ausgründungen aus Hochschulen, wenn die Rechte am Geschäftsgegenstand lückenlos und wirksam bei der Ausgründung liegen und es – wo möglich – eine Schutzrechtsbasis gibt.
Für all diese Fragen sind wir für Sie da.
Und hier finden Sie eine Übersicht zu den relevanten Punkten, die für unser Gespräch hilfreich für Sie sein können: „Ausgründungen aus dem UKE / Die Prozesskette“
Ihre Ansprechpartnerin für Gründungen ist Frau Radig-Neuber.