Reisekostenunterstützung
Zielsetzung der Reisekostenunterstützung aus dem Köperschaftsvermögen der Universität Hamburg ist es, wissenschaftlichen Nachwuchskräften und Studierenden zu ermöglichen, ihre eigene wissenschaftliche Arbeit auf einem Kongress oder Tagung zu präsentieren. Für Reisevorhaben aus dem Bereich der Medizinischen Fakultät wird vorab eine Prüfung durch das Prodekanat für Forschung durchgeführt, aus der ein Votum für oder gegen eine Förderung gegenüber der Universität, Abteilung Forschungs- und Wissenschaftsförderung.hervorgeht. Voraussetzung für eine Förderungsempfehlung ist bei wissenschaftlichen Nachwuchskräften, dass die Promotion nicht länger als drei Jahre zurückliegt (entsprechende Ausfallzeiten -z.B. familienbedingt- können dabei Berücksichtigung finden).
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Universität Hamburg .
Bitte richten Sie Ihren Antrag an das Prodekanat für Forschung der Medizinischen Fakultät, z.H. Frau Birgit Herrmann. Ihr Antrag muss uns sechs Wochen vor Reiseantritt vollständig vorliegen und folgende Unterlagen enthalten :
- Antragsschreiben
- Angaben zur Person und Stellung zum UKE (inkl. Lebenslauf; ggf. Immatrikulationsbescheinigung)
- Angaben zur Reiseart,-ziel und -zeitraum
- Kostenaufstellung (alle im Zusammenhang mit der Reise anfallenden Kosten)
- Bestätigung über die Annahme des eigenen Beitrages
- Tagungsprogramm und Abstract
- Empfehlungsschreiben der/s Betreuenden
- Angaben zu weiteren Förderanträgen zur selben Reise