Tierschutz

Die Betreuung der Tiere in der Forschungstierhaltung des UKE erfolgt durch ausgebildete Tierpfleger:innen und Tierpflegemeister:innen. Darüber hinaus überwachen Tierschutzbeauftrage, Fachtierärzt:innen für Versuchstierkunde und Tierschutz sowie Biolog:innen experimentelle Eingriffe und beraten die Wissenschaftler:innen bei der Planung und Durchführung ihrer Versuche.

Versuche mit Tieren können nur durchgeführt werden, wenn keine alternativen Verfahren verfügbar sind. Wissenschaftler:innen müssen ihre Fachkenntnisse nachgewiesen haben und das Versuchsverfahren muss von den Tierschutzbeauftragten, einer unabhängigen Kommission und der Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt worden sein.

Tierschutzbeauftragte

Jede Institution, an der tierexperimentell geforscht wird, muss einen Tierschutzbeauftragten und einen Tierschutzausschuss bestellen. Im UKE sind sechs Tierschutzbeauftragte tätig.


3R-Forschung

Im UKE werden im Rahmen biomedizinischer Forschung Tierversuche durchgeführt. Alle Tätigkeiten auf diesem Gebiet folgen dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine).