Modellvorhaben "Qualitätssicherung in der ambulanten supportiven Therapie von Krebspatienten" (QUAST)

Zusammenfassung

Das Projekt wurde im Stadtstaat Hamburg und im Land Brandenburg durchgeführt. In beiden Ländern wurden Kooperations- und Qualifizierungsprojekte in der ambulanten Supportivbehandlung durchgeführt, die mit einheitlichen Methoden und Instrumenten evaluiert wurden. An diesem Modellvorhaben waren folgende Institutionen beteiligt:

  • Die Onkologische Schwerpunktpraxis "Ärztegemeinschaft Altona" in Hamburg (Prof. Dr. U. Kleeberg),
  • die Palliativstation der Onkologischen Abteilung des AK Barmbek in Hamburg (Dr. L. Hoffmann, Dr. U. Müllerleile),
  • die Palliativstation des Evangelisch-Freikirchlichen Krankenhauses Rüdersdorf (Dipl. Med. M. Passon)
  • und die Onkologische Schwerpunktpraxis in Cottbus (Dr. U. von Grünhagen).

Mittels einer engeren Verzahnung dieser Spezialisten der onkologischen Supportiv- behandlung (Palliativstationen im Krankenhaus, Onkologische Schwerpunktpraxen) und ambulanten supportiven Dienstleistungsanbietern (Hausärzten, Pflegediensten) wurde eine Verbesserung der Kooperation zwischen den Institutionen und Berufsgruppen mittels folgender Verfahren erprobt:

  • Regelmäßig besetzte Informationstelefone über supportive Behandlungsmethoden ("hotlines").
  • Regionale interdisziplinäre Supportivteams aus Arzt (Onkologe/Algesiologe), Krankenschwester und ggf. Psychologe.
  • Hausärztliche Qualitätszirkel.

Die vom Institut für Allgemeinmedizin durchgeführte wissenschaftliche Begleitforschung hatte die Aufgabe, den Ablauf des Modellvorhabens darzustellen, die Effektivität und Effizienz der eingeführten Verfahren feststellen und Vorschläge für die Fortführung bzw. Generalisierung des Modells zu unterbreiten. Die Ergebnisse und Folgen des Projekts lassen sie sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die supportive und terminale Versorgung von Krebspatienten ist ein in mehrfacher Hinsicht defizitärer Bereich des Gesundheitswesens. Die Situation ist gekennzeichnet durch Qualifikationsdefizite, unzureichende Aufgabenwahrnehmung, unklare Zuständigkeiten und mangelnde Kooperation der beteiligten ärztlichen und nichtärztlichen Berufsgruppen.
  • Eine qualifizierte ärztlich-supportive Behandlung setzt eine von Hausärzten und Spezialisten gleichermaßen akzeptierte und regionale Angebotsunterschiede berücksichtigende Beschreibung der jeweiligen Aufgaben voraus. Um die Kooperationsprobleme und Zuständigkeitskonflikte zwischen Hausärzten und Spezialisten in der Supportivtherapie einzudämmen, werden Konsensuskonferenzen zwischen beiden Berufsgruppen empfohlen, die die Aufgabe haben sollten, die Rollen von Hausarzt und Spezialist zu beschreiben und ein tragfähiges Konzept der "Mitbehandlung" zu entwerfen.
  • Die gegenwärtige hausärztliche Aufgabenwahrnehmung in der supportiven Versorgung ist oft defizitär. Dies gilt sowohl in bezug auf die Erreichbarkeit für Patienten und Angehörige als auch für die Kooperationsbereitschaft mit beratenden Diensten. Zeitdruck und Unterfinanzierung supportiver Leistungen charakterisieren die aktuelle Situation. Unter den gegenwärtigen Organisationsformen und Finanzierungssystemen der vertragsärztlichen Versorgung ist eine flächendeckende maßgebliche Verbesserung allerdings kurzfristig nicht zu erwarten. Hier sind eine Neudefinition der Hausarztrolle im Sinne des Primärarztmodells und ein grundlegend anderes Honorierungssystem vonnöten. Bis dahin wird vorgeschlagen, Hausärzte, die supportive und terminale Aufgaben in qualifizierter und motivierter Weise übernehmen, im Rahmen von Sondervereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen besonders zu honorieren. In diesem Zusammenhang sind spezielle Qualifikationskriterien und Maßnahmen zur Qualitätssicherung festzulegen.
  • Hausärzte nehmen spezialisierte supportive Beratungseinrichtungen - ob telefonisch oder konsiliarisch in der Wohnung des Patienten - so wenig in Anspruch, dass eine Empfehlung zur Generalisierung solcher Dienste nicht gegeben werden kann. Für die Fortbildung und Motivierung von Hausärzten im supportiven Bereich sind Qualitätszirkel das Mittel der Wahl.
  • Für die Sicherstellung einer qualifizierten Versorgung zu Hause ist die Verfügbarkeit eines qualifizierten Pflegedienstes die wichtigste Voraussetzung. Je nach Krankheit und Symptomentwicklung sowie nach sozialer Situation bedürfen Krebspatienten unterschiedlich aufwendiger Pflegeleistungen. Die Versorgung eines beträchtlichen Teils dieser Patienten setzt voraus, dass eine hinreichende Zahl von spezialisierten ambulanten Pflegediensten entsteht. Derartige spezialisierte ambulante Pflegedienste bedürfen gesonderter Honorierungssysteme.

Für weitere Informationen und Ergebnisse s.a.:

-van den Bussche H (1999)
Struktur- und Kooperationsprobleme in der ambulanten palliativen Betreuung von Krebspatienten.
In: Schmacke N (Hrsg) Gesundheit und Demokratie - von der Utopie der sozialen Medizin. Frankfurt a. M. 212-230

-van den Bussche H, Jürgens R, Kellermann B (1997)
Hausärztliche Versorgung krebskranker Menschen - Die letzte Lebensphase: Probleme und Lösungsansätze.
Z Allg Med 73: 407-410

-Jürgens R, van den Bussche H (1995)
Qualitätssicherung in der ambulanten supportiven Therapie von Krebspatienten.
Z Allg Med 71:837-838

Förderer: Bundesministerium für Gesundheit

Laufzeit: 1994 -1997

Partner:

  • Onkologische Schwerpunktpraxis "Ärztegemeinschaft Altona" in Hamburg (Prof. Dr. U. Kleeberg)
  • Palliativstation der Onkologischen Abteilung des AK Barmbek in Hamburg (Dr. L. Hoffmann, Dr. U. Müllerleile)
  • Palliativstation des Evangelisch-Freikirchlichen Krankenhauses Rüdersdorf (Dipl. Med. M. Passon)
  • Onkologische Schwerpunktpraxis in Cottbus (Dr. U. von Grünhagen)

Kontakt: Hendrik van den Bussche