Post mortem Toxikologie


Wenn bei einem Todesfall der Verdacht einer todesursächlichen oder mittodesursächlichen Intoxikation besteht, werden die im Rahmen der Obduktion gewonnenen Asservate nach Auftrag durch die Staatsanwaltschaft im Toxikologischen Labor auf das Vorhandensein toxischer Konzentrationen an Drogen, Medikamenten oder Chemikalien chemisch-toxikologisch untersucht. So kann die Todesursache geklärt und der Verdacht eines Suizides, einer Vergiftung durch fremde Hand oder einer Fehlmedikation bestätigt oder ausgeschlossen werden.

Das Labor ist seit 2004 nach DIN ISO 17025 akkreditiert.

Ansprechpartnerin: Priv-. Doz. Dr. rer. nat. Stefanie Iwersen-Bergmann

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