Metastasiertes Nierenzellkarzinom

Sollte bei Ihnen der Verdacht oder die Diagnose eines metastasierten Nierenzellkarzinoms gestellt werden, stehen wir Ihnen als Team der Nierentumorsprechstunde gerne zur Seite.
Wir werden in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen die wichtigen Fragestellungen, wie Notwendigkeit der Entfernung der tumortragenden Niere, Behandlung von Metastasen und medikamentöse Therapieoptionen, aber auch begleitende (z.B. Schmerz-) Therapien eingehend besprechen. Falls erforderlich werden wir auch im Anschluss in interdisziplinärer Runde (Tumorboard) Ihren Fall vorstellen und mit den Kollegen aus anderen Fachrichtungen erörtern, ob z.B. die operative Entfernung oder Bestrahlung von Metastasen sinnvoll und für Sie zu empfehlen ist.
Ein zentrales Tätigkeitsfeld unserer Spezialsprechstunde ist die Planung und Durchführung einer medikamentösen Therapie bei metastasierten Nierenzellkarzinomen. Die für Sie in der Sprechstunde tätigen Kollegen haben hier ihren klinischen wie wissenschaftlichen Schwerpunkt und werden Sie gerne ausführlich und anhand der neuesten Daten und Erkenntnisse auf diesem sich schnell ändernden Sektor beraten. Ziel ist es, am Ende mit Ihnen ein für Sie und Ihre Lebensumstände optimales Therapiekonzepte zu erstellen.
Durch zahlreichen Kooperationen und die Teilnahme der Mitarbeiter unserer Sprechstunde an multizentrischen, meistens internationalen Studien haben wir ebenfalls die Möglichkeit mit Ihnen gemeinsam zu überlegen, ob für Sie eventuell die Aufnahme in eine passende klinische Studie in Frage kommt.

Therapieoptionen

  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Medikamentöse Tumortherapie

    Im metastasierten Tumorstadium steht die systemische medikamentöse Behandlung im Vordergrund. Die bis 2006 favorisierte Stimulation des Immunsystems führte nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen und wurde durch die Neuentwicklung von Medikamenten die in die Wachstumskaskade des Tumors eingreifen (Targeted-Therapien) abgelöst.
    Die sogenannten Targeted-Therapien greifen in die Wachstumskaskade des Tumors ein und führen über spezifischen Wirkmechanismen insbesondere zu reduzierter Gefäßbildung in den Tumorherden. Hierdurch ist es bei einem großen Teil der Patienten möglich, das Tumorwachstum zu verzögern oder sogar zu reduzieren. Leider ist eine vollständige Heilung durch die bisherigen Medikamente in der Regel nicht zu erzielen. In vielen Fällen ist es aber durch den Einsatz eines anderen Medikamentes nach Fortschreiten des Tumors unter einer initialen Therapie erneut möglich, das Wachstums einzudämmen.Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Therapieschema der sechs einzelnen augenblicklich zugelassenen Medikamente geben:

    Sunitinib (Sutent®):
    Multitarget-Tyrosinkinasehemmer (u.a. VEGF-R, PDGF-R)
    Standarddosierung: 50mg Kapsel p.o. einmal täglich für vier Wochen durchgehend mit anschließend zweiwöchiger Pause

    Sorafenib (Nexavar®):
    Multitarget-Tyrosinkinasehemmer (u.a. VEGF-R, PDGF-R)
    Standarddosierung: 400mg (200mg Kapseln) zweimal täglich, kontinuierlich

    IFN-alpha / Avastin (Bevacizumab®):
    Zytokin / Monoklonaler Antikörper gegen VEGF-A
    Standarddosierung:
    9 Mio. IE Interferon dreimal wöchentlich s.c. (für max. 52 Wochen)
    Bevacizumab 10 mg/kg/KG alle zwei Wochen i.v.

    Pazopanib (Votrient®):
    Multitarget-Tyrosinkinasehemmer (u.a. VEGF-R, PDGF-R)
    Standarddosierung: 800 mg oral einmal täglich, kontinuierlich

    Temsirolimus (Torisel®):
    mTOR-Inhibitor
    Standarddosierung: 25 mg i.v. über 30-60 Minuten einmal wöchentlich

    Everolimus (Afinitor®):
    mTOR-Inhibitor
    Standarddosierung: 10 mg einmal täglich, orale Einnahme, kontinuierlichAxitinib (Inlyta®):
    Multitarget-Tyrosinkinasehemmer (u.a. VEGF-R)
    Standarddosierung: 10mg einmal täglich, orale Einnahme, kontinuierlich; Titrierung in 1mg-Schritten möglich.
    Die Wahl der Medikamente ist unter anderem abhängig vom Allgemeinzustand des Patienten, Nebenerkrankungen (z.B. kardiale Vorerkankungen) und wird auf individueller Basis mit Ihnen diskutiert und entschieden. Auch der feingewebliche (histologische) Typ des Nierenzellkarzinoms spielt hier eine entscheidende Rolle.

    Während der medikamentösen Behandlung werden Sie durch unser Team der Nierentumorsprechstunde engmaschig betreut. Die Therapie erfordert ein kontinuierliches und professionelles Nebenwirkungsmanagement sowie eine enge Kommunikation zwischen Arzt und Patient.

  • Eine palliative Nephrektomie kann sowohl bei einem lokal fortgeschrittenen als auch metastasiertem Nierenzellkarzinom sinnvoll sein, um die lokale Symptomatik zu reduzieren und den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen. Zusätzlich wird vor Einleitung einer anschließenden medikamentösen Therapie eine Verbesserung der Ansprechrate durch Entfernung des ursprünglichen Nierentumors angenommen. Die optimale Strategie wird im Rahmen der Sprechstunde mit Ihnen diskutiert.
    Einen Behandlungsansatz kann die vollständige Tumorentfernung durch Entnahme der tumortragenden Niere und/oder einzelner Metastasen darstellen.
    Ob eine Operation in Ihrem Fall sinnvoll und möglich ist wird individuell in unserem Klinik-internen, interdisziplinären Tumorboard mit den jeweiligen Spezialisten diskutiert.

  • Die Behandlung kann nur in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachrichtungen durchgeführt werden.

    Knochenmetastasen:

    Hier stehen lokale als auch systemische Therapien zur Verfügung. Bei Schmerzen oder Frakturgefährdung ist neben der chirurgischen Therapie auch eine Bestrahlung möglich. Eine medikamentöse Therapie ist zusätzlich möglich, um das Komplikationsrisiko zu reduzieren und den Progress der ossären Metastasierung zu verzögern.

    Lungen- oder Lebermetastasen:

    Es kommen neben ablativen Verfahren (Radiofrequenzablation) auch eine Metastasenresektion bei solitären Befunden mit der Möglichkeit der vollständigen Entfernung in Frage.

    Hirnmetastasen:

    Bei isolierten Metastasen steht neben der chirurgischen Entfernung alternativ oder zusätzlich eine lokale Bestrahlung (Ganzhirnbestrahlung, stereotaktische Bestrahlung), ggf. auch in Kombination zu Verfügung. Dies wird in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung der Neurochirurgie und Strahlentherapie entschieden.