Über das Projekt
Auftraggeber und Arbeitsgruppe
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Auftraggeber
Auftraggeber der Studie ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat 315 in Berlin.
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Beteiligte Einrichtungen am UKE
Die durchführende Organisation ist das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf unter Beteiligung der folgenden Institute und Einrichtungen:
Lehrstuhl Klinische Versorgungsforschung:
Koordinierender Studienleiter
Projektleiterin
Vorstand des UKE:
Prof. Dr. med. Dr. phil. Uwe Koch-Gromus
Dekan der Medizinischen Fakultät
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie:
Prof. Dr. phil. Dr. med. Martin Härter
Institutsdirektor
Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung:
Prof. Dr. med. Hans-Helmut König, MPH
Institutsdirektor
Universitäres Cancer Center Hamburg:
Prof. Dr. med. Carsten Bokemeyer
Klinikdirektor II. Med. Klinik
Direktor und Sprecher des Universitären Cancer Centers (UCCH)
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Beirat
Die Forschungsgruppe wird zudem durch einen Beirat unterstützt, der sich aus Expertinnen und Experten der unterschiedlichsten versorgungsrelevanten psychoonkologischen und psychosozialen Bereiche zusammensetzt.
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Arbeitsgruppe
Projektleitung
Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych.Holger Schulz- Projektkoordinator
TelefonE-MailDr. phil. Dipl.-Psych.Christiane Bleich- Projektleiterin
TelefonE-MailWissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
Wiebke FrerichsM. Sc.- Wissenschaftliche Mitarbeiterin
TelefonE-Mail
Argumente für die Teilnahme
Ihre Teilnahme an der Datenerhebung ist besonders wichtig.
Je größer die Anzahl auswertbarer Fragebögen ist, umso genauer kann die aktuelle Versorgungslage an psychoonkologischen Angeboten in Deutschland abgebildet werden.
Die Ergebnisse dieser Erhebung werden anschließend als Grundlage für die weitere Ausgestaltung und Entwicklung der psychoonkologischen Versorgung in Deutschland dienen.
Der Bundesgesundheitsminister hat die Wichtigkeit dieses Projekts auch in seinem Begleitschreiben besonders betont und zur Teilnahme aufgerufen. Das Schreiben können Sie sich hier herunterladen:
Projektrelevante Begriffe von A bis Z
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Ambulanter Hospizdienst
Unter dem Begriff „ambulanter Hospizdienst“ verstehen wir eine selbstständige und ambulante Einrichtung, die Leistungen der häuslichen Sterbebegleitung anbietet und über eigenes Personal und ein Versorgungskonzept verfügt. Hospizversorgung in einem stationären Setting ist von dem ambulanten Hospizdienst getrennt zu betrachten. Wir bitten Sie daher im Fragebogen ausschließlich Angaben zu ihrem ambulanten Hospizdienst zu machen und – falls vorhanden – Leistungen im stationären Setting unberücksichtigt zu lassen. Sollten Sie sich bezüglich der Einordnung Ihres Tätigkeitsbereiches als Einrichtung nicht sicher sein, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Ambulante Palliativversorgung
Unter dem Begriff „Einrichtung der ambulanten Palliativversorgung“ verstehen wir eine selbstständige und ambulante Einrichtung, die Leistungen der häuslichen Behandlung und Betreuung Schwerstkranker anbietet und über eigenes Personal und ein Versorgungskonzept verfügt. Wir möchten sowohl Einrichtungen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) als auch der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu einer Teilnahme an dieser Befragung einladen. Palliativversorgung in einem stationären Setting sowie ambulante oder stationäre Hospizversorgung werden mit einem eigenen Erhebungsbogen befragt. Wir bitten Sie daher im Fragebogen ausschließlich Angaben zu Ihrer Einrichtung der ambulanten Palliativversorgung zu machen und – falls vorhanden – Leistungen im stationären Setting oder der Hospizversorgung unberücksichtigt zu lassen. Sollten Sie sich bezüglich der Einordnung Ihres Tätigkeitsbereiches als Einrichtung nicht sicher sein, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Angehörige
Mit der Formulierung „Angehörige“ sprechen wir neben den familiären Angehörigen der krebskranken Person auch die Personen des „unmittelbaren sozialen Umfelds“ an, d.h. auch Partner.
Außenstellen
Außenstellen bzw. Außensprechstunden sind eigene Einrichtungen, zu denen jeweils ein separater Fragebogen auszufüllen ist. Sollte Ihre Einrichtung über Außenstellen verfügen, Sie von uns hierzu jedoch keine separate E-Mail bzw. Brief erhalten haben, setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir dies nachholen können.
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Befragungszeitraum 2016
Um die Vergleichbarkeit der Angaben zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen zu gewährleisten und das Ausfüllen zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, alle Ihre Angaben auf das Jahr 2016 zu beziehen. Sollte Ihre Einrichtung nicht im gesamten Jahr 2016 Leistungen angeboten haben, werden wir dies bei der Auswertung entsprechend berücksichtigen.
Berufserfahrung in der psychoonkologischen Versorgung
Zur Berufserfahrung zählen wir jene Phasen, in denen Sie mindestens 10 % Ihrer Arbeitszeit in der psychoonkologischen Versorgung tätig waren.
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Einrichtung
Bei dem Begriff "Einrichtung" ist für unsere Erhebung insbesondere der Aspekt der psychoonkologischen Versorgung wichtig: Verfügt z. B. ein Krankenhaus als Einrichtung über einen psychoonkologisch tätigen Mitarbeiter, der eine onkologische Fachabteilung des Krankenhauses versorgt, so kann das Krankenhaus als diejenige Einrichtung angegeben werden, für welche die Angaben gemacht werden. In der Regel gibt es jedoch insbesondere in größeren Krankenhäusern mehrere voneinander abzugrenzende Fachabteilungen, die mitunter unterschiedliche Lösungen für eine angemessene psychoonkologische Versorgung entwickelt haben. Hier wäre die jeweilige Fachabteilung die bevorzugte Einrichtung. Eventuell bestehende Außenstellen bzw. Außensprechstunden (z.B. einer Krebsberatungsstelle) sind bei den Angaben zu der Hauptstelle nicht mit zu berücksichtigen.
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Konsiliardienst
Unter Konsiliardienst versteht man jene Angebote, die durch Anforderung eines Mitarbeiters aus anderen Abteilungen oder Einrichtungen bei Bedarf gedeckt werden (z.B. die Anforderung eines Psychotherapeuten einer anderen Station zur Mitbetreuung eines onkologischen Patienten in der Onkologie).
Krebsberatungsstelle
Unter dem Begriff „Krebsberatungsstelle“ verstehen wir eine regionale psychosoziale Beratungsstelle mit dem thematischenSchwerpunkt „Krebs“, die sowohl für Patienten als auch Angehörige von Patienten frei zugänglich ist und deren Beratungsangebotekostenlos sind (wobei geringfügige Kostenbeiträge zu spezifischen psychosozialen Angeboten eine Ausnahmedarstellen können). Eine Besonderheit in Hinblick auf die Befragung von „Krebsberatungsstellen“ stellt die spezielleBerücksichtigung von Außenstellen dar.
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Leitung
Mit dem Modul-I-Fragebogen schreiben wir hauptsächlich Leitungen einer Einrichtung an. Uns ist bewusst, dass Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten insbesondere in größeren Einrichtungen uneinheitlich sein können. Da Fragen zum Leistungsspektrum oder zu Mitarbeitern in einer Einrichtung mitunter besser von verschiedenen Personen beantwortet werden können, ist ein Delegieren der Beantwortung einzelner Fragen unter Umständen empfehlenswert, um eine möglichst hohe Validität der Angaben zu gewährleisten.
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Liaisondienst
Liaisondienst ist die Mitbetreuung eines Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes durch z.B. einen Psychotherapeuten. Der Unterschied zum Konsiliardienst besteht darin, dass der Mitbetreuende zum Personal der entsprechenden Station/Einrichtung gehört.
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Mitarbeiter
Sofern in der Erhebung nach Mitarbeitern gefragt wird, sind nur jene gemeint, die an der klinischen psychoonkologischen/psychosozialen Versorgung in Ihrer Einrichtung beteiligt sind. Dies schließt auch Honorarkräfte und Psychologen in psychotherapeutischer Ausbildung oder Ärzte in Weiterbildung zum FA für Psychiatrie und Psychotherapie/Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit ein. Ausschließlich wissenschaftliche Mitarbeit soll in dieser Befragung nicht berücksichtigt werden.
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Patienten/Angehörige
Die Formulierung „Patienten“ schließt alle Altersgruppen, d.h. sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche, mit ein. Mit der Formulierung „Angehörige“ sprechen wir neben den familiären Angehörigen der krebskranken Person auch die Personen des „unmittelbaren sozialen Umfelds“ an.
Praxis bzw. Praxisgemeinschaft
Zusammenschlüsse von Ärzten und/oder Psychotherapeuten, die als Gemeinschaft nach Außen auftreten, allerdings jeweils über eigene personengebundene Zulassungen verfügen, möchten wir gerne einzeln und auf Grundlage des Fragebogens Modul III befragen. Handelt es sich jedoch um Praxen, die über eine institutionelle Zulassung verfügen (bspw. eine Psychiatrische Institutsambulanz oder ein Medizinisches Versorgungszentrum) und/oder Personen, die im Angestelltenverhältnis in einer Praxis arbeiten, dann verstehen wir den entsprechenden Arbeitsplatz durchaus als „Einrichtung“. In diesem Fall erhalten diese Leistungsanbieter ggf. einen entsprechenden Fragebogen für Mitarbeiter einer potentiell psychoonkologischen Einrichtung durch ihren Vorgesetzen.
Psychoonkologische Fort- oder Weiterbildung
Bezüglich einer psychoonkologischen Fort- oder Weiterbildung orientieren wir uns an den Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), die einen Umfang von mindestens 120 Fortbildungseinheiten à 45 Minuten vorsieht und von der DKG entsprechend anerkannt wurde.
Dies sind zum Beispiel:
- Weiterbildung Psychosoziale Onkologie (WPO): Psychotherapeuten-Curriculum (PT)
- Weiterbildung Psychosoziale Onkologie (WPO): Interdisziplinäres Curriculum (IC)
- Fortbildung am Institut für psychoonkologische Fortbildung in Köln (PsyOnko Köln)
- Fortbildungscurriculum Psychoonkologie der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) in Berlin
- Curriculum Psychoonkologie am Institut für Innovative Gesundheitskonzepte in Kassel
- Curriculum Psychoonkologie am Universitätsklinikum Charité in Berlin
- Zusatzqualifikation Psychoonkologie an der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Wannsee-Schule für Gesundheitsberufe e.V.
- Curriculum Psychoonkologie durch die Projektgruppe Psychoonkologie (PPO) des Tumorzentrums der Universität Erlangen-Nürnberg
- Curriculum Psychoonkologie am Universitätsklinikum Regensburg, Abteilung für Psychosomatische Medizin
- Fortbildung an der Akademie für Psycho-Onkologie München (APOM)
- Lehrgang in Psychoonkologie der Österreichischen Gesellschaft für Psychoonkologie (ÖGPO)
Psychoonkologische/psychosoziale Angebote
Im Rahmen der vorliegenden Befragung möchten wir mit der Formulierung „psychoonkologische/ psychosoziale Angebote“ ein möglichst breites Spektrum von psychotherapeutischen, supportiven bzw. begleitenden, psychosozialen und sozialrechtlichen bis hin zu künstlerischen Angeboten einschließen.
Das mögliche Spektrum psychoonkologischer/psychosozialer Angebote umfasst zum Beispiel:
- Klinische Psychologie in der Rehabilitation
- Systemische Interventionen
- Gesprächspsychotherapeutische Interventionen
- Gestalttherapeutische Interventionen
- Krisenintervention
- Psychologisch-supportive Begleitung (bei subsyndromaler Belastung, auch: supportive Psychotherapie)
- Entspannungsverfahren
- Imaginative Verfahren
- Sexualtherapeutische Interventionen
- Traumatherapeutische Interventionen
- Achtsamkeitsbasierte Verfahren
- Stressbewältigungstraining/Stressimpfungstraining
- Fatigue-Training
- Paarkommunikationstraining
- Musiktherapie
- Kunsttherapie
- Bewegungs- bzw. Tanztherapie
- Psychosoziale Beratung mit psychologischer Schwerpunktsetzung
- Psychosoziale Beratung mit sozialer und sozialrechtlicher Schwerpunktsetzung
- Vermittlung medizinischer Basisinformationen
- Vermittlung medizinischer Fachinformationen (nur durch Ärzte)
- Erschließung und Weitervermittlung an andere externe Einrichtungen oder psychoonkologische/psychosoziale Angebote
- Informationsveranstaltung zu psychoonkologischen/psychosozialen Themen
- Sterbebegleitung
- Palliative Begleitung
- Trauerbegleitung
Psychotherapeutische Qualifizierung
Die Erhebung des Spektrums psychotherapeutischer Angebote innerhalb der Psychoonkologie orientiert sich an dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Dieser hat folgende psychotherapeutische Verfahren und Methoden wissenschaftlich anerkannt:
- Verhaltenstherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- EMDR
- Neuropsychologische Therapie
- Systemische Psychotherapie
- Gesprächspsychotherapie
- Hypnotherapie Interpersonelle Psychotherapie (IPT)
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Richtlinien-Psychotherapie nach G-BA
Innerhalb der Psychotherapie müssen wir Therapieverfahren, die von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannt wurden, gesondert betrachten. Der G-BA hat folgende Therapieverfahren als wirksam anerkannt, welche in unterschiedlichsten Settings zum Einsatz kommen.
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
Ausschließlich im Rahmen einer Behandlung mit einem der oben genannten Richtlinienverfahren zählen zusätzlich EMDR (bei Posttraumatischen Belastungsstörungen) und neuropsychologische Therapie (bei organisch bedingten psychischen Erkrankungen) mit zu den von dem G-BA anerkannten Behandlungen. Diese werden folglich in unserem Fragebogen nicht zusätzlich unter den Richtlinien-Verfahren abgefragt, sondern unter diesen subsumiert.
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Stationäres Hospiz
Unter dem Begriff „Stationäres Hospiz“ verstehen wir eine selbstständige und stationäre Einrichtung zur Sterbebegleitungmit eigenem Personal und Versorgungskonzept. Ambulante Hospizdienste sind von einem stationären Hospiz getrennt zubetrachten. Wir bitten Sie daher im Fragebogen ausschließlich Angaben zu Ihrem stationären Hospiz zu machen und - fallsvorhanden - ambulante Angebote unberücksichtigt zu lassen. Sollten Sie sich bezüglich der Einordnung Ihres Tätigkeitsbereichesals Einrichtung nicht sicher sein, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Kontakt
Sollten Sie Fragen haben, weitere Informationen oder zusätzliche Fragebögen benötigen, kontaktieren Sie uns gern. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.
Sie erreichen uns entweder per E-Mail oder über das Kontaktfeld auf dieser Seite.