Campus-Wohnen
Das UKE stellt seinen Auszubildenden und Mitarbeitern insgesamt 300 Personalwohnungen zur Verfügung. Diese befinden sich ca. 15 Minuten fußläufig vom UKE-Gelände, im Grandweg 120 – 128. Die Vergabe von freien Apartments erfolgt auf Basis einer bestehenden Dienstvereinbarung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nicht automatisch einen Anspruch auf ein Apartment haben, die Plätze werden nach Verfügbarkeit vergeben und sind sehr begehrt.
FAQ - meist gestellte Fragen
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Voraussetzung und Bewerbung
Bewerben können sich alle Auszubildenden und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter:innen des UKE oder einer Tochtergesellschaft, sowie Praktikant:innen für die Dauer des Einsatzes am UKE im Rahmen der Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung, die bei Dritten absolviert wird.
Wenn Sie sich für eine Wohnunterkunft interessieren, kontaktieren Sie bitte Ihre Schule oder das Campus-Wohnen-Team, um einen Antrag zu stellen.
Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist, werden Sie auf die Warteliste aufgenommen. Ca. 4 Wochen vor dem gewünschten Einzugstermin bekommen Sie von uns Bescheid, ob wir für Sie ein Apartment frei haben.
Vorher können wir leider keine Aussage zur Wahrscheinlichkeit treffen.
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Ausstattung
Die Apartments haben eine Größe von 19,5 oder 21,0 m² und sind mit einem eigenen Badezimmer ausgestattet.
Auf jeder Etage befindet sich eine Küche, die von der Flurgemeinschaft, bestehend aus 12 Parteien, gemeinsam genutzt wird.
Im Erdgeschoss eines jeden Hauses befinden sich ein Waschraum mit Waschmaschinen und einem Münz-Trockner sowie Trockenräume.
Vor der Tür finden sich ausreichende Stellmöglichkeiten für Fahrräder.
Ein Internetanschluss ist in jedem Apartment verfügbar. Ein Vertrag kann bei einem beliebigen Anbieter individuell abgeschlossen werden. Es wird kein WLAN zur Verfügung gestellt.
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Preise
Auszubildende Haus 122 / 124 19,50 m² 213,18 € Haus 120 / 126 /128 21,00 m² 229,17 € Mitarbeiter Haus 122 / 124 / 126 128 340,00 € Haus 120 380,00 € -
Wichtige Dokumente
Zum Abschluss des Mietvertrags werden folgende Dokumente benötigt:
Zwei vom Mieter ausgedruckte und unterzeichnete Exemplare des Mietvertrages
Ein Exemplar für Ihre Unterlagen, ein Exemplar wird in Ihrer Mieterakt im UKE aufbewahrt.
Das vom Mieter unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat
Die Miete für das Apartment wird vom UKE von Ihrem Konto eingezogen.
Ein Sparbuch/eine Sparurkunde für die Mietkaution, sowie die dazugehörige Verpfändungserklärung.
Vollständig angelegte Kautionsunterlagen einschließlich Verpfändungserklärung mit Verpfändungsvermerk des Instituts. Diese Dokumente werden beim UKE als Mietsicherheit hinterlegt.
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Wohnungsübergabe und -abnahme
Apartmentübergabe
Sobald Sie vom Campus-Wohnen-Team einen Mietvertrag für Ihr Apartment erhalten haben, müssen Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein Sparbuch für die Mietkaution einrichten lassen. Dieses wird zusammen mit der Verpfändungserklärung als Mietsicherheit beim UKE hinterlegt. Neben der Anlage der Kaution als Kautionskonto mit Verpfändungserklärung/ Sperrvermerk akzeptieren wir auch eine Mietkautionsbürgschaft eines Versicherers oder ein Mietaval eines Kreditinstituts. Zudem benötigen wir zwei Exemplare des Mietvertrages sowie die SEPA-Einzugsermächtigung. Bitte lassen uns die Originaldokumente zukommen und vereinbaren Sie einen Übergabetermin für Ihr Apartment.
Apartmentabnahme
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor Vertragsende einen Abgabetermin für Ihr Apartment. Die Termine sind begrenzt und nicht immer wunschgemäß verfügbar.
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Wohndauer
Die Wohndauer ist immer befristet und der Mietvertrag ist immer an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag gekoppelt.
Die Wohndauer kann bei Auszubildenden frühestens ab Ausbildungsbeginn erfolgen und endet spätestens nach mit Abschluss der Ausbildung.
Bei Abbruch der Ausbildung beträgt die Kündigungsfrist für das Nutzungsverhältnis 2 Monate zum Monatsende nach Ausbildungsende.
Bei Verlängerung der Ausbildung kann ein Folgeantrag auf Verlängerung der Wohnunterkunft gestellt werden.
Mitarbeiter:innen können lediglich eine temporär begrenzte Unterbringung beantragen.
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Kündigung
Die Nutzungsverträge sind befristet und das Vertragsende ist im Mietvertrag festgehalten. Es bedarf keiner zusätzlichen Kündigung.
Möchten Sie das Vertragsverhältnis vor regulärem Vertragsende beenden, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende.