20 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Strategie der Compliance-Organisation folgt einem Mehrfaktorenansatz. Neben schriftlichen Regelwerken, die im Qualitätsmanagement-Handbuch veröffentlicht werden und deren Beachtung arbeitsvertraglich vorgesehen sind, erfolgt eine Sensibilisierung durch anlassbezogene oder routinemäßige Schulungen. Alle neuen Beschäftigten des UKE, inklusive Vorstandsmitglieder, erhalten an ihrem ersten Tag eine Compliance-Unterweisung im Rahmen der sogenannten Einführungstage. Künftig sind auch E-Learning Module geplant, um die Informationsvermittlung auch unter Zuhilfenahme neuer Medien zu gewährleisten.

Die Evaluation erfolgt durch regelmäßige Befragungen sowie durch die Kontrolle der Internen Revision . Die Compliance-Beauftragten sind der Internen Revison nicht weisungsbefugt, soweit es die Aufsicht der Compliance Organisation betrifft.

Das Thema Compliance wird durch die Compliance-Beauftragten des UKE (Leitung und Stellvertretung des GB Sicherheit & Compliance ) federführend ausgeübt. Um ihre Aufgaben adäquat zu erfüllen, sind die Compliance-Beauftragten gegenüber dem Personal der Zentralen Dienste weisungsbefugt. Sie können das Personal oder den Zentralen Dienst zur Aufgabenerledigung hinzuziehen. Die Unternehmensleitung wird durch regelmäßige Jour Fixe-Termine oder im Zuge des routinemäßigen und/ oder anlassbezogenen Berichtswesens einbezogen.

Die Führungskräfte werden durch routinemäßige und anlassbezogene Schulungen unterwiesen und darüber hinaus auch durch schriftliche Regelwerke. In neuralgischen Bereichen oder bei entsprechendem Bedarf werden sogenannte Compliance-Erklärungen durch die Führungskräfte abgegeben. In diesen Erklärungen sind dezidierte Vorgaben zu bestimmten Sachverhalten enthalten.

Die bisherigen Ziele wurden weitestgehend erreicht. Es liegen keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen vor. Das Compliance-Management-System (CMS) des UKE wird weiterentwickelt und entsprechend ergänzt.

Das UKE ist eine universitäre Einrichtung. Aus diesem Grund ist die wissenschaftliche Betätigungsfreiheit zu gewährleisten. Insbesondere diese Freiheit sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Einwerbung von Drittmitteln beinhalten Risiken für – auch unbewusstes – korruptives Handeln. Darüber hinaus ist das UKE vielschichtig, sodass ein singuläres Kerngeschäft nicht besteht. Die Umsetzung der Compliance am UKE erfordert daher ein breites Spektrum an Fachwissen, welches stets auf dem neuesten Stand zu halten ist.

Compliance-Management-System (CMS)

Ziel des Compliance-Management-Systems ist es, die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien zu gewährleisten. Das CM-System erfasst durch regelmäßige Analysen mögliche Risiken für das UKE und identifiziert mögliche Regelverstöße. Ebenso gilt es, zeitnahe und angemessene Reaktionen bei Regelverletzungen zu zeigen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Das Image und die Reputation des UKE werden hierdurch geschützt. Das Compliance-Ziel des UKE lautet wie folgt:

Wir verhalten uns regelkonform, um unsere Ziele und Werte in der Lehre, der Forschung und Krankenversorgung zu erreichen.

Die Compliance-Organisation erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungs-dienstleistungen und verantwortet das Compliance-Schulungskonzept. Die im Folgenden dargestellten strukturellen und operativen Aufgaben werden wahrgenommen:

  • Compliance-Management-System
  • Compliance-Risikoanalyse
  • Compliance-Kommunikation
  • Compliance-Kultur
  • Compliance-Audit
  • Schnittstellen- und Informationsmanagement
  • Geldwäschebeauftragte:r
  • Arbeitskreise
  • Compliance-Beratung und -Bewertung
  • Dienstherrengenehmigungsprozedere

UKE-Ombudsperson

Der offene und angemessene Umgang mit Konflikten zählt zu den neun Grundsätzen des UKE-Führungsverständnisses. Das UKE verfügt über eine Vielzahl von Kontaktstellen und Hilfsangeboten, darunter den Betriebsärztlichen Dienst, die psychosoziale Beratung, Personalvertretungen und Beauftragte des UKE sowie ehrenamtliche Ombudspersonen .

Bei Verdachtsmomenten stehen den Mitarbeitenden, Führungskräften, Patient:innen sowie Angehörigen die UKE-Ombudspersonen als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Seite. Diese sind ehrenamtlich berufen und keine Angestellten des UKE, sodass sie vollständig unabhängig, vertraulich und verschwiegen sowie unparteiisch vermittelnd arbeiten. Beide Ombudspersonen sind juristisch ausgebildet, jedoch keine Rechtsberater. Dafür sind ausschließlich die Anwaltschaft und die Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig.

Leistungsindikatoren für das Kriterium 20

  • GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken und Korruptionsfälle

    a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft werden

    Das UKE verfügt über ein Compliance-Management-System, welches in Anlehnung an den IDW PS 980 umgesetzt wurde. Neben der KöR sind auch die Tochtergesellschaften eingeschlossen. Es sind mithin alle Betriebsstätten auf das Bestehen von Korruptionsrisiken geprüft.

    b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden

    Das Risiko der unzulässigen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung im Sinne der §§ 299 a, b StGB sowie der §§ 331, 333 StGB sind als erhebliche Risiken identifiziert worden. Darüber hinaus sind das strafrechtliche Risiko der Untreue sowie des Betrugs als weitere wesentliche Risiken identifiziert worden.

  • GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle

    a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle

    Im Berichtsjahr wurde weder im UKE noch im AKK ein Korruptionsfall bestätigt.

    b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden

    Im letzten Jahr wurden weder im UKE noch im AKK Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt.

    c. Gesamtzahl und Art der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden

    Im Jahr 2015, und seitdem kontinuierlich, wurden alle Kooperationsverträge überprüft und eine Vielzahl (> 15) aufgrund geänderter Rechtslage gekündigt bzw. nicht verlängert. Im Übrigen erfolgten seitdem umfangreiche vertragliche Anpassungen.

    d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren

    Im Berichtsjahr wurden weder im UKE noch im AKK öffentlich rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption eingeleitet.

  • GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften

    a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:

    i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder

    ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen

    iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden

    i. Keine

    ii. Keine

    iii. Keine

    b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus

    Es wurden im UKE und dem AKK keine Nichteinhaltung festgestellt.

    c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden

    Dem UKE und dem AKK wurden keine erheblichen Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen auferlegt.

Globale Nachhaltigkeitsziele l SDG

Hinsichtlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, setzt sich das UKE durch sein Vorgehen und seine Zielsetzung für folgende Ziele ein:

Zur näheren Erklärung siehe auch Nachhaltigkeitsbericht UKE

    Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwick­lung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

    Die Förderung friedlicher Konfliktlösungen innerhalb eines Unternehmens und über die Unternehmensgrenzen hinaus sowie die Bekämpfung von Korruption und Beste­chung sind ein zentraler Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung. Dies kann im Unternehmen zu klareren Strukturen, mehr Transparenz und Sicherheit sowie zu einer höheren Glaubwürdigkeit und Attraktivität führen und intern wie extern Ver­trauen stärken.